Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kursveranstaltungen von Kindermeer Doege GbR, Frauendorferstraße 67, 81247 München und der Heilpraxis Deva Doege im kindermeer.
Anmeldung / Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt online und ist verbindlich.
Die Kursplatzvergabe erfolgt nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Ist der gewünschte Kurs bereits ausgebucht, wird der Kursteilnehmer benachrichtigt.
Mit der Kursbestätigung durch Kindermeer Doege GbR bzw. Heilpraxis Deva Doege kommt ein rechtswirksamer Vertrag zwischen Kindermeer Doege GbR bzw. Heilpraxis Deva Doege (im folgenden "Veranstalterin" genannt) und dem Anmelder (im folgenden „Kursteilnehmer“ genannt) zustande. Der Kursteilnehmer bestätigt, dass er von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor bzw. bei Vertragschluss bereits Kenntnis nehmen konnte und sein Einverständnis mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zahlung / Zahlungsverzug
Die Kursgebühr ist bei Vertragschluss innerhalb von 7 Tagen auf das Konto der Kindermeer Doege GbR, IBAN DE45 7008 0000 0410 5047 00, DRESDEFF700 bzw. für die von Heilpraxis Deva Doege veranstalteten Kurse (wie auf der Kursbestätigung entsprechend ausgewiesen) auf das Konto IBAN DE81 6708 0050 0657 1724 00, DRESDEFF670 zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kursteilnehmer im Zahlungsverzug. Für eine Anmahnung der Kursgebühr erhebt die Veranstalterin eine Mahngebühr in Höhe von € 5 pro Mahnung. (Kindermeer Doege GbR behält sich vor, nach drei erfolglosen Mahnungen das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.)
Rücktritt / Abmeldung vom Kurs / Nichterscheinen oder Kursabruch
Bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird bei Rücktritt vom Kurs eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro fällig.
Bei Rücktritt vom Kurs/Dauerbuchung bis 14 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% der Kursgebühr zur Zahlung fällig.
Nach diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt vom Kurs/Dauerbuchung nicht mehr möglich und die gesamte Kursgebühr ist zur Zahlung fällig.
Der Rücktritt muss in Textform erklärt werden; maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung der Rücktrittserklärung ist der Eingang bei der Veranstalterin.
Eine Kündigung nach Beginn des Kurses/Dauerbuchung ist nicht möglich. Mit der Stellung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist die Veranstalterin einverstanden. Der Ersatzteilnehmer muss mindestens noch die Hälfte des Kurses wahrnehmen können.
Wenn Kursteilnehmer ihr Risiko möglicher Ausfälle abfangen möchten, empfehlen wir, eine entsprechende Seminarschutz-Versicherung abzuschliessen.
Dauerbuchung
Bei Auswahl der Option Dauerbuchung bleibt der Kursplatz fortlaufend reserviert. Rechtzeitig vor jedem neuen Kurszyklus erhalten die Kursteilnehmer ihre entsprechende Kursbestätigung. Bis 4 Wochen vor Kursstart ist für Dauerbucher eine kostenfreie Stornierung des Folgekurses möglich. Diese muss in Textform erfolgen. Danach gelten die o.g. Rücktrittsregelungen mit den entsprechenden Stornogebühren.
Eine Dauerbuchung kann auch bei Wechsel des Kurstages/Kurszeit oder Kursstufe erhalten bleiben.
Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Bei teilweiser oder vollständiger Nichtteilnahme an einem gebuchten und bezahlten Kurs (sowie offenem Babyschwimmen, Schnupperstunde Kinderschwimmen oder Sommerprogramm Babyschwimmen/Eltern-Kind-Schwimmen erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. Die Nichtteilnahme am Kurs entbindet nicht von der Bezahlung der Kursgebühr.
Ein Anspruch auf Nachholen versäumter Stunden besteht nicht. Für Kursstunden, die vom Kursteilnehmer nicht wahrgenommen werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung.
Einzelunterricht: individuell vereinbarte Termine, die nicht bis spätestens 24 Stunden - bzw. bei Sonntagsterminen bis Freitags 12.00 Uhr - vorher unter Vorlage eines aussagefähigen ärztlichen Attests wegen Erkrankung des Kindes abgesagt werden, werden voll berechnet. Dies gilt nur für Einzelunterricht, die im mehrwöchigen Turnus stattfinden. Für Einzelunterrichte, die in den Ferien (Intensivwoche) stattfinden, gilt diese Regel nicht. Hier gibt es keinen Ersatz.. Es kann unter o.a. Voraussetzung maximal ein Ersatztermin pro Kursblock (5 Termine) angeboten werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht auch hier grundsätzlich nicht.
Kursausfall durch die Veranstalterin
Kann eine Kursstunde aus wichtigem Grund (z. Bsp. Erkrankung des Kursleiters) nicht durchgeführt werden, wird diese Stunde zu einem späteren von der Veranstalterin benannten Termin nachgeholt. Dieser kann auch an einem anderen Tag als der gebuchte Kurstag stattfinden. Ein darüber hinaus gehender Ersatzanspruch des Kursteilnehmers besteht nicht.
Kursorganisation
Die Veranstalterin behält sich vor, aus kursorganisatorischen Gründen die Kurszeit um 45 Minuten nach vorne oder hinten zu verschieben. In diesem Fall werden die Kursteilnehmer rechtzeitig informiert; hieraus leitet sich kein Rücktrittsgrund vom Kurs ab. Bei verfügbaren Plätzen im selben Kurszug ist jedoch ein Kurstausch möglich.
Die Veranstalterin behält sich im Bedarfsfall die Durchführung der Kursstunde durch einen Ersatzkursleiter vor.
Haftung
Kursrelevante körperliche/gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen müssen dem Kursleiter/Veranstalter umgehend mitgeteilt werden.
Jeder Kursteilnehmer trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst.
Der Kursteilnehmer ist für verursachte Schäden, Verletzungen und Unfälle selbst verantwortlich und stellt die Veranstalterin bzw. dessen Kursleiter im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit von jeglichen Haftungsansprüchen frei.
Für Garderobe, verlorene Gegenstände oder Wertsachen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung ist eine Fahrlässigkeitshaftung ausgeschlossen.
Es gilt die Hausordnung am Veranstaltungsort.
Eltern haften für ihre Kinder. Insbesondere haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder sich nicht unbeaufsichtigt in Schwimmhalle, Schwimmbecken oder Duschräumen aufhalten dürfen.
Der Kursort steht den Kursteilnehmern frühestens 15 Minuten vor Kursbeginn als Umkleidezeit zur Verfügung.
Beim Kinderschwimmen ohne Eltern werden die Kinder bei Kursbeginn an die Kursleitung übergeben und ebenso pünktlich bei Kursende wieder übernommen. Weitere Personen können beim Bringen/Holen zum Kinderschwimmkurs nicht mitgebracht werden. Es besteht keine Beaufsichtigungspflicht von Kindermeer Doege GbR und deren Kursleiter außerhalb der Erteilung des Schwimmunterrichts.
Für vom Kursteilnehmer verursachte Schäden haftet dieser in vollem Umfang auch für Folgeschäden oder sonstige der Schwimmschule entstehende Schäden (z. Bsp. Verunreinigung des Beckenwassers durch Stuhlgang usw.) Den Kursteilnehmern wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Falsche Angaben im Anmeldevorgang, aufgrund derer eine unpassende Kurseinteilung erfolgt (z. Bsp. wenn ein Kind nicht über Schwimmkursreife beim Kinderschwimmen verfügt oder bei Anmeldung für einen Aufbauschwimmkurs angegeben hat, das Kind habe einen Anfängerkurs besucht, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht), können zu einem Kursausschluß führen. Dieser geht zu Lasten des Anmelders, der die falschen Angaben gemacht hat.
Geschwisterrabatt (Baby- und Eltern-Kind-Schwimmkurse) / Rückvergütung
kindermeer Doege GbR gewährt einen Geschwisterrabatt von 20 % auf den günstigeren Kurspreis für das 2. Kind, wenn beide Kinder zeitgleich an einem festen, mehrwöchigen Kurs Montags-Freitags teilnehmen und der Kurs des 1. Kindes noch mindestens zur Hälfte läuft.
Der Geschwisterrabatt gilt ausschließlich für die Baby- und Eltern-Kind-Schwimmkurse, die Montags bis Freitags stattfinden, nicht jedoch für die Kinderschwimmkurse (und Einzelunterrichte) oder Kurse, die am Wochenende (Samstag/Sonntag) oder als Ferienkurse stattfinden.
Sonstiges / Salvatoirsche Klausel / Widerrufsrecht
Mit der Anmeldung und Teilnahme an unseren Kursen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bestehende am Kursort ausgehängte Hausordnung als anerkannt.
Sollten sich erst nach Vertragsabschluß und vor Beginn des gebuchten Kurses Umstände ergeben, die eine Vertragserfüllung für die Veranstalterin nicht zumutbar machen (z. Bsp. erhebliche nicht vorhersehbare Kostensteigerung der Energiebelieferung), kann die Veranstalterin eine entsprechende Vertragsanpassung (z. Bsp. Preiserhöhung) verlangen und wird diese dem Kursteilnehmer umgehend mitteilen. Ist der Kursteilnehmer mit der Änderung nicht einverstanden, kann er in der von der Veranstalterin hierfür genannten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Dies hat der Kursteilnehmer der Veranstalterin umgehend nach Bekanntgabe mitzuteilen. Einen hierüber hinausgehenden Anspruch hat der Kursteilnehmer aufgrund einer solchen Änderung nicht.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Stand: 22. Februar 2019